2008 09
Mrz

Verwaltungsgericht kippt Post-Mindestlohn

Tag: Post-Mindestlohnadmin @ 10:02 am

Gestern erging ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das man durchaus als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung und vor allem für das von Olaf Scholz geführte Arbeitsministerium bezeichnen kann: Das Gericht erklärte den flächendeckenden Mindestlohn in der Postbranche schlicht und ergreifend für rechtswidrig.

Das Arbeitsministerium habe das Recht, in einzelnen Branchen einen Mindestlohn vorzuschreiben, wenn ein großer Teil der Arbeitnehmer in der Branche einem Tarifvertrag unterliege, der Rest aber nicht. Nun ist es in der Postbranche so, dass der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste, in dem Hunderte Postkonkurrenten organisiert sind, Ende 2007 mit der Gewerkschaft “Neue Brief- und Zustelldienste” einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen hatte. Das Arbeitsministerium hatte nun versucht, diese Tarifvereinbarung durch einen Mindestlohn auszuhebeln - ein schwerer Eingriff in die Tarifautonomie, der zudem durch das Gesetz nicht gedeckt ist. (Interessant übrigens auch, dass das Gericht durchaus Anzeichen dafür sieht, dass auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz und die dort garantierte Berufsfreiheit gegeben sein könnte - ein weiterer Schlag ins Kontor der Mindestlohnbefürworter.)

Die Reaktionen aus der Politik auf dieses Urteil zeigen, wie gespalten mittlerweile die Große Koalition in Berlin ist: Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) kündigte prompt an, in Berufung gehen zu wollen. Bundeswirtschaftsminister Glos (CSU) hingegen begrüßte das Urteil als “Sieg für den Wettbewerb”.

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