2009 25
Sep

Eine Steuer namens Mindestlohn

Tag: Uncategorizedadmin @ 11:44 pm

Der Mindestlohn ist eine verdeckte Steuer. Klingt absurd? Nur auf den ersten Blick. Bei genauerem Hinsehen ist der Mindestlohn aber eben genau das: eine staatlich verordnete Zwangsabgabe, die der Bürger zu zahlen hat.

Was zeichnet eine Steuer aus? Es handelt sich um eine Abgabe, die den Menschen per Gesetz auferlegt wird. Der “zu besteuernde Tatbestand” ist im Falle des Mindestlohns die Inanspruchnahme einer Leistung oder der Erwerb eines Produkts, bei dessen Erbringung respektive Herstellung Arbeitnehmer beteiligt sind, die von einer Mindestlohnregelung betroffen sind.

Etwas plastischer ausgedrückt: Wenn eine Friseuse in Ostdeutschland ohne Mindestlohnregelung auf dem (mehr oder minder) freien Arbeitsmarkt 4 EUR pro Stunde verdient und mit Mindestlohn 8 EUR, dann kostet der Haarschnitt für den Verbraucher auch entsprechend mehr. Vielleicht nicht das Doppelte, aber auf jeden Fall mehr. (Wäre dem nicht so, würde dies bedeuten, dass die Inhaber der Friseursalons sich derzeit dumm und dusselig verdienen, was nun wirklich sehr weit von der Realität entfernt ist.)

Um welche Summen es dabei geht, hat der DGB dankenswerterweise bereits ermittelt: So ließen sich durch einen Mindestlohn von 7,50 EUR jährlich satte 1,5 Milliarden Euro einsparen, die derzeit an “Aufstocker” gezahlt werden.

Der Witz dabei ist nun, dass der Bürger bei Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns rein rechnerisch mit eben diesem Betrag belastet würde - ohne gleichzeitig an anderer Stelle entlastet zu werden. Damit wäre die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns nichts anderes als eine Steuererhöhung um satte 1,5 Milliarden Euro.

Wer beim Mindestlohn also wirklich die betroffenen Menschen und nicht die Aufbesserung der Staatsfinanzen im Sinn hat, sollte also zumindest die Einsparungen bei den Aufstockern an die Beitrags- und Steuerzahler zurückgeben. Also, wie ist es damit, liebe SPD?

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